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Im November 2022 werden in der Nordkirche die Kirchengemeinderäte (KGR) neu gewählt.
In allen der fast 1.000 Gemeinden werden neue Kirchengemeinderäte gewählt. Rund 1,7 Millionen wahlberechtigte Kirchenmitglieder sind aufgerufen zur Wahl am 27. November 2022. Alle dürfen mitwählen, die dann ihr 14. Lebensjahr vollendet haben.
Anfang Oktober 2022 bekommen alle Wahlberechtigen per Post ihre Wahlbenachrichtigung. Ihre Stimme ist einzigartig! Mischen Sie sich ein und stimmen Sie mit!
Denn es geht nicht nur um eine Wahl. Es geht um unsere Kirchengemeinden und um unsere Kirche. Um Menschen, ihre Zeit, ihr Engagement, ihre Ideen. Mitzustimmen heißt: sich zu beteiligen. Das ist viel mehr, als nur ein Kreuzchen zu machen.
Wie können Sie mitbestimmen?
„Mitstimmen“ lautet das Motto: Wir suchen Menschen, die Lust haben zu kandidieren, mit ihren Talenten und ihren Kompetenzen.
Aktuell engagieren sich fast 10.500 Frauen, Männer und Jugendliche als Kirchengemeinderätin oder –rat in der Nordkirche.
Mit der Wahl bestimmen alle Gemeinden ihr zentrales Leitungsgremium. Dabei sind Sie als ganzer Mensch gefragt: mit Ihren Gaben, Fähigkeiten und Ideen, mit Herz, Hirn und Hand, und mit Ihrer Stimme.
Der Kirchengemeinderat - kurz: KGR - ist das zentrale Leitungsgremium unserer Gemeinde. Gemeinsam mit den Pastorinnen tragen die Mitglieder des Kirchengemeinderates die Verantwortung für die Gemeinde. Ihre Aufgaben sind daher sehr vielfältig. Weil die Aufgaben so vielfältig sind, ist es gut, wenn sich sehr verschiedene Menschen im Kirchengemeinderat engagieren, damit die Aufgaben gemeinsam bewältigt werden können und die Gemeinde lebendig bleibt.
verantwortet die Gestaltung des Gottesdienstes und weiterer Gemeindeaktivitäten
berät die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit
Angebote für Senioren, Kirchenmusik und Bildung
kümmert sich um diakonische Arbeitsbereiche
fördert die kulturellen, sozialen und ökumenischen Beziehungen der Kirchengemeinde vor Ort
vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit
verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über deren Nutzung
wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit
trägt die Personalverantwortung
ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen